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Montag, 23. Mai 2022

Rezensionen aus Ihrem Unternehmensprofil bei Google entfernen...

Negative Google Bewertungen löschen lassen war nie einfacher 


Du hast Angst vor einem Imageschaden durch negative Bewertungen auf Google oder anderen Portalen? Du willst Dich und Dein Unternehmen schützen und deine negativen Google Bewertungen löschen lassen? Wir entfernen für Dich negative Rezensionen und helfen Dir, Deinen Ruf nachhaltig aufrechtzuerhalten.


Bewertungen sind grundsätzlich zulässig und nach der Judikatur auch erwünscht. Rezensionen können allerdings gegen geltendes Recht verstoßen. Denkbar sind etwa Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung (§ 1330 ABGB), Verletzung von Persönlichkeitsrechten (§ 16 ABGB, § 78 UrhG) oder Verleumdung (§ 297 StGB). 

Der Verletzte kann mit Klage Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Veröffentlichung und Schadensatz verlangen. Ein ehrverletzendes Werturteil, dem die Basis eines konkreten und wahren Sachverhalts fehlt, wird von der Rechtsprechung als Beschimpfung (iSv Ehrenbeleidigung (6 Ob 285/01g) gewertet. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder Werturteilen, basierend auf unwahren Tatsachenbehauptungen, gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung (RS0107915). 

Solange allerdings bei wertenden Äußerungen die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten werden, kann auch massive, in die Ehre eines anderen eingreifende Kritik zulässig sein, wenn sie sich an konkreten Fakten orientiert (RS0054817).